
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Bereich KFZ - Zulassung der Firma A.V.V.R.
1. Die Firma A.V.V.R. übernimmt für den Kunden die Beantragung der
Kfz-Zulassung
bei der zuständigen
Kfz-Zulassungsstelle. Dazu hat der Kunde der Firma A.V.V.R
sämtliche für die
Kfz-Zulassung erforderlichen Unterlagen im Original vorzulegen.
2.
Die Beauftragung der Firma A.V.V.R umfaßt grundsätzlich die
Bevollmächtigung
durch den Kunden, sämtliche
erforderlichen Verträge im Namen und im Auftrage des
Kunden abzuschließen und
Erklärungen abzugeben, soweit nichts anderes vereinbart
wird die Firma A.V.V.R.. Dazu gehört auch der Abschluß einer
Kfz-Versicherung, die Schilderprägung sowie die Weiterleitung der erforderlichen Erklärungen an
die Kfz-Zulassungsstelle.
3.
Sollte die Kfz-Zulassungsstelle die Zulassung des Kraftfahrzeuges aus
Gründen
verweigern, die weder die
Firma A.V.V.R. noch ein von ihr mit der Zulassung
Beauftragter zu vertreten hat,
kann eine Bearbeitungsgebühr 15,00 € zuzüglich MwsT
erhoben werden. Diese
Bearbeitungsgebühr erfolgt als Gegenleistung für die Dienstleistungen,die Firma A.V.V.R.
im Zusammenhang mit der Abwicklung des Zulassungsauftrages erbracht hat. Die
Bearbeitungsgebühr kann fällig werden, sobald die
Firma A.V.V.R. dem Kunden den
Grund für die Ablehnung der Kfz-Zulassung
mitgeteilt hat.
4.
Wir weisen ausdrücklich auf das gesetzliche Widerrufs- oder
Rückgaberecht nach
§312 d BGB hin. Hiernach steht
dem privaten Verbraucher bei Einsatz von Fern-
kommunikationsmitteln zur
Anbahnung oder zum Abschluss von Fernabsatzverträgen
ein Widerrufs- oder
Rückgaberecht innerhalb einer 14-tägigen Frist zu.
5. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Firma A.V.V.R.
bestehenden
Geschäftsbeziehungen ist
Ludwigsburg. Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen die Firma
A.V.V.R. ist Ludwigsburg. Dieses gilt auch für Klagen der Firma
A.V.V.R. gegen
den Kunden soweit der Kunde
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist.
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